AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Britta Nilson Hausbootbetreuung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages, der zwischen dem Mieter und dem Vermieter über ein Hausboot abgeschlossen wird. Mit Buchung erkennt der Mieter die Allgemeinen Mietbedingungen für sich und die mitreisenden Personen verbindlich an.

1. Vertragspartner
Der Vertrag wird zwischen dem Vermieter und dem Mieter geschlossen.

2. Reservierung und Vertragsabschluss 
Nach Buchungsanfrage erfolgt eine Reservierung durch den Vermieter mittels Übersendung der vorläufigen Optionsreservierung oder der Buchungsbestätigung per E-Mail oder durch Zusendung auf postalischem Weg. Die Reservierung wird längstens 7 Tage nach Versand der Buchungsbestätigung durch den Vermieter aufrechterhalten. Innerhalb dieses Zeitraums ist die Anzahlung des Mietpreises durch den Mieter zu zahlen. Bei nicht fristgerechtem Eingang der Zahlung gilt die Buchung als storniert und der Vermieter ist berechtigt, das reservierte Boot anderweitig zu vermieten.

3. Zahlung des Mietpreises
In der Buchungsbestätigung ist der Gesamtmietpreis ausgewiesen. Im Mietpreis sind die vereinbarten Leistungen einschließlich der Bootsausstattung und die gebuchten Extras enthalten. 30% des Mietpreises werden gemäß Buchungsbestätigung spätestens 7 Tage nach Versand der Buchungsbestätigung bzw. des Mietvertrages fällig. Die Restzahlung des Mietpreises in Höhe von 70 % des Gesamtmietpreises zzgl. der Kaution, ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn zur Zahlung an den Vermieter fällig. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten und die Buchung zu stornieren. Die Stornierung bei Nichtzahlung ist dem Rücktritt vom Vertrag gleich zu setzen. Die Kosten für die Stornierung trägt der Mieter entsprechend der unter Punkt 6 ausgewiesenen Stornierungskosten.

4. Preisanpassung
4.1. Der Veranstalter behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis im Falle
- der Erhöhung der Energieträgerkosten oder
- der Erhöhung der Gebühren und sonstigen Abgaben für den Hafenliegeplatz oder
- der Erhöhung der Dienstleistungs- bzw. Bootseigner-Gebühren
zu erhöhen.
4.2. Grundsätzlich kann eine Erhöhung nach Vertragsabschluss nur bis zum 20. Tag vor dem vereinbarten Reisebeginn von dem Kunden verlangt werden. Bei einem Vertrag über die Erbringung einer Beherbergungsleistung ohne weitere Reiseleistungen ist zusätzlich erforderlich, dass zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Veranstalter nicht vorhersehbar waren.
4.3. Der Kunde kann vom Veranstalter unter Beachtung der Regelung in Ziff. 4.2. Satz 1 eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 4.1. genannten Kosten, Steuern, Abgaben oder Gebühren nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Veranstalter führt.
4.4. Im Falle der Mitteilung einer Preiserhöhung nach Vertragsabschluss um mehr als 8 % des Gesamtreisepreises liegt darin ein Angebot des Veranstalters an den Kunden zu einer entsprechenden Vertragsänderung. Der Veranstalter kann von dem Kunden in diesem Fall verlangen, dass dieser innerhalb einer angemessenen Frist entweder das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Angebot zur Vertragsänderung als angenommen.

5. Bootsübergabe
5.1 Das Hausboot wird kontaktlos übergeben. Eine Einweisung findet über die App oder alternativ telefonisch statt.
5.2 Vorhandene versteckte Mängel am Boot oder an der Ausrüstung berechtigen den Mieter nicht, den Mietpreis zu verweigern oder zu mindern, es sei denn, der versteckte Mangel war dem Vermieter bereits vor Mietbeginn bekannt oder führt zu einer gravierenden Einschränkung der Bootsmiete durch den Mieter. In diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag kostenfrei zurück zu treten.

6. Stornierungen
Im Falle des Rücktritts vom Vertrag durch den Mieter entstehen folgende Stornierungskosten:
- bis 90 Tage vor Anreise kostenlos stornierbar
- bis 45 Tage vor Anreise 50% des Reisepreises
- bis 21 Tage vor Anreise 75% des Reisepreises
- weniger als 21 Tage vor Anreise 100% des Reisepreises
Die Buchungsgebühr in Höhe von 20.- € wird immer berechnet.
Neu vermietete Tage werden von der Rechnung abgezogen. Aus diesem Grund erhalten Sie die endgültige Abrechnung nach Ihrer eigentlich geplanten Abreise bzw. frühestens, sobald der Zeitraum wieder komplett vermietet wurde.

Wenn die Bundesregierung, das Land oder die Kommune, zu ihrem Reisedatum, ein komplettes Reiseverbot/Beherbergungsverbot ausspricht, werden wir Ihre Reise selbstverständlich kostenlos stornieren und Sie erhalten Ihre bereits getätigten Zahlungen von uns zurückerstattet. Sollte Ihnen Aufgrund von Quarantänemaßnahmen, Anzahl der Haushalte oder einer Erkrankung Ihrerseits, eine Anreise nicht möglich sein, gelten die normalen Stornobedingungen.

7. Unverfügbarkeit des Bootes/ Haftung des Vermieters
7.1 Ist das Hausboot durch nicht vom Vermieter zu vertretende Umstände oder infolge höherer Gewalt nicht verfügbar, können Mieter und Vermieter kostenfrei vom Mietvertrag zurücktreten. Dies gilt ebenfalls für den Fall, wenn das Boot aufgrund Witterungsverhältnissen nicht erreichbar (Vereisung des Steges) bzw. bewohnbar (zu niedrige Außentemperaturen) ist.  Ansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter aus der Unmöglichkeit der Zurverfügungstellung sind ausgeschlossen.
7.2 Einschränkungen der Nutzbarkeit des Bootes oder seiner Ausrüstungs-/ Einrichtungsgegenstände aufgrund von Bedingungen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat (z.B. schlechter TV-Empfang oder WLAN-Zugang aufgrund widriger Witterungsverhältnisse), berechtigen den Mieter nicht zur Stornierung der Miete oder zu einem Teilrückbehalt des Mietpreises. Insbesondere witterungsbedingte, bootstypische Einschränkungen führen zu keiner Haftung oder Erstattungspflicht des Vermieters.
7.3 Die Benutzung des Bootes durch den Mieter und seine Mitbenutzer erfolgt auf eigene Gefahr.
7.4 Der Vermieter haftet nur für Schäden, welche infolge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit entstehen. Des Weiteren haftet der Vermieter nur bis maximal zur Höhe der durch den Mieter entrichteten Mietzahlungen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die nicht durch die Leistung selbst entstanden sind, insbesondere haftet er nicht für entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Mieters. Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht werden. Soweit die Haftung des Vermieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der
Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Vermieters.

8. Pflichten des Mieters, Versicherungen, Kaution
8.1 Für das Hausboot bestehen eine Haftpflicht- und eine Kaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung. Versicherungsprämien sind im Mietpreis enthalten. Die von dem Mieter geleistete Kaution dient der Sicherung aller Ansprüche des Vermieters aus Verlust oder Beschädigung des Bootes oder der Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenstände, aus verspäteter Rückgabe des Bootes sowie aller sonstigen Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter aus nicht ordnungsgemäßer Erfüllung des Vertrages. Die Kaution wird spätestens 7 Werktage nach Mietende abgerechnet. Für Schäden, die durch die Versicherungspolice gedeckt wären, aber nicht umgehend dem Versicherer gemeldet wurden, entfällt gemäß den Versicherungsbedingungen der Versicherungsschutz. Der Mieter hat daher alle während der Mietzeit auftretenden Schäden sofort dem Vermieter zu melden. Er haftet für den gesamten Schaden einer ungenügenden oder verspäteten Schadensmeldung. Es besteht kein Versicherungsschutz für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Mieters oder seiner Gäste zurückzuführen sind, noch für Schäden an der persönlichen Unversehrtheit und/oder am persönlichen Eigentum des Mieters oder seiner Gäste.
Der Mieter ist für alle Schäden in vollem Umfang haftbar, sofern diese nicht durch die Versicherung übernommen werden. Der Mieter haftet für den Verlust von Zubehörteilen, es sei denn, er kann beweisen, dass ihn ein Verschulden nicht trifft.
8.2 Der Mieter hat sich während des Mietzeitraumes wie ein ordentlicher Eigner des Bootes zu verhalten und hat sich an die Hafenordnung zu halten. Gesetzliche Ruhezeiten sind einzuhalten. Er ist ebenso für das Verhalten seiner Gäste bzw. der Mitmieter an Bord verantwortlich. Der Mieter hat das Boot mit sämtlichem Zubehör vor Beschädigungen und Zerstörung zu bewahren und Beeinträchtigungen zu unterlassen. Es ist nicht gestattet, Veränderungen am Boot oder an der Ausrüstung vorzunehmen.
8.3 Der Mieter ist verpflichtet, sofern es die Sicherheit des Bootes während des Mietzeitraumes erfordert, notwendige Reparaturen durch den Vermieter durchführen zu lassen und abhanden gekommene Gegenstände zu ersetzen. In jedem Fall ist mit dem Vermieter eine telefonische Abstimmung herbeizuführen.
8.4 Der Mieter verpflichtet sich, das Boot nicht unterzuvermieten und nicht innerhalb der Räume des Bootes zu rauchen. Des Weiteren ist durch den Mieter bzw. seine Gäste die Liegeplatzordnung des jeweiligen Hafen- bzw. Liegeplatzbetreibers zu beachten.

9. Rückgabe des Bootes
9.1 Der Mieter ist verpflichtet, das Boot zum vereinbarten Zeitpunkt in einwandfreiem Zustand besenrein zu übergeben.
9.2 Bei einer verspäteten Rückgabe hat der Mieter für jeden angefangenen Tag das Zweifache des auf einen Tag entfallenden Mietpreises zu entrichten. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Vermieters aufgrund der verspäteten Rückgabe bleiben davon unberührt.
9.3 Die Rückgabe gilt mit Unterzeichnung des Kautionsformular als erfolgt.

10. Sonstige Bestimmungen und Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus dem Mietvertrag kommt deutsches Recht zur Anwendung. Gerichtsstand ist der Wohnort des Bootseigentümers. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Werden Teile des Vertrages durch gesetzliche Bestimmungen ganz oder teilweise eingeschränkt oder aufgehoben, so behalten die übrigen Teile des Vertrages ihre Gültigkeit.


Stand Februar 2024

 

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